Das Sozialgericht Speyer hat in einem Beschluss vom 17.08.2017 unter dem Az. S 16 AS 908/17 ER die Europarechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit des SGB II- Leistungsausschlusses und der Überbrückungsleistungen für EU-Bürger festgestellt und dementsprechend für einen 18jährigen spanischen Staatsbürger die Bewilligung vorläufiger Leistungen nach dem SGB II angeordnet. Rechtsauffassung des Sozialgerichts Das Sozialgericht vertritt in seiner […]
Trending Articles
More Pages to Explore .....